Die Ganztagsgrundschule ist eine besondere Organisationsform der verlässlichen Grundschule mit einer erweiterten verlässlichen Öffnungszeit. Die Ganztagsgrundschule bietet, entsprechend dem pädagogischen Konzept, allen Schülern ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot, das an mindestens vier Tagen insgesamt täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst.
Die in § 1 Abs. 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt festgelegte Öffnungszeit endet spätestens acht und eine halbe Stunde nach Beginn der Schule. In der Ganztagsgrundschule soll durch die Ausweitung der pädagogisch gestalteten Lernzeit eine nachhaltige Entwicklung der Lehr- und Lernkultur und der Qualität des Lernens erreicht werden.
Der Runderlass ‚Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsgrundschule‘ vom 9. August 2024 regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Anlage 1 – Berechnung des Ganztagszuschlages
Anlage 2 – Vereinbarung über die Durchführung außerunterrichtlicher schulischer Angebote mit natürlichen Personen
Anlage 3 – Vorlage Kooperationsvertrag
Anlage 4 – Dokumentation/ Sachbericht
Das FSJ an Ganztagsschulen ist eine Möglichkeit für junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, im Bereich Schule tätig zu sein und gemeinsam mit Lehrkräften, Schulsozialarbeiter:innen und pädagogischen Mitarbeiter:innen das Lern- und Freizeitangebot für Schülerinnen und Schüler zu gestalten. Junge Menschen, die sich vorstellen können in einem sozialen Beruf oder als Lehrkraft tätig zu werden, bietet das FSJ an Ganztagsschulen die Möglichkeit, die Schule als Arbeitsort und Teil des Kollegiums kennenzulernen.
Auch für jene, die noch keine Berufsvorstellungen haben, ist das freiwillige Engagement als FSJler:in eine sehr gute Gelegenheit, sich beruflich zu orientieren, die eigenen Fähigkeiten und Interessen zu erkennen, sowie die Persönlichkeit zu festigen. Auch Schulen können von den Ideen und Sichtweisen der Freiwilligen profitieren.
Die Tätigkeitsfelder in der Ganztagsschule sind vielfältig: Neben der Organisation und Durchführung von schulischen Angeboten, Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung, Unterrichtsbegleitung oder Projekten und Ausflügen können die FSJler:innen je nach Kompetenzen und Interessensgebieten z.B. auch für Nachhilfe- und Förderangebote eingesetzt werden.
Das FSJ umfasst i.d.R. 12 Monate mit Beginn des neuen Schuljahres. Weichen die Einsatzzeiten von dieser Vorgabe ab, kann hierfür ein schriftlicher Antrag beim Landesschulamt gestellt werden.
Die Finanzierung der FSJ-Stellen erfolgt über das Ganztagsbudget der jeweiligen Schulen (für das entsprechende Schuljahr) pro besetzter Stelle.
Die Organisation, Koordinierung und Qualifizierung der Freiwilligen erfolgt durch einen von insgesamt drei anerkannten Träger der Jugendhilfe. Sie sind Ansprechpartner für die Freiwilligen, übernehmen die pädagogische Begleitung und unterstützen die Schulen bei der Bestätigung als Einsatzstelle und bei der Umsetzung. Sie stehen allen interessierten Ganztagsschulen für Rückfragen und Interessensbekundungen als Einsatzort sehr gerne zur Verfügung.
Website & Kontaktdaten (E-Mail) der Träger des FSJ an Ganztagsschulen:
katja.fischer@sachsen-anhalt.drk.de