QUALITÄT

IM

GANZTAG

ESF-PLUS-BUNDESPROGRAMM

ESF Plus Bundesprogramm „Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag“ 

Ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Zentrales Anliegen des Programms ist es, ein Ganztagsschulkonzept zu erstellen, welches Grundschulkinder und deren Eltern mit einbezieht und Partizipationsansätze fest verankert. Das Ziel ist ein qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot, in dem sich Kinder aktiv an der Ausgestaltung beteiligen.

Die Förderrichtlinie zum Programm können Sie unter folgendem Link: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Aufrufe/inhalt.html einsehen. Mit dieser wurden weitere „vorbereitende Unterlagen“ zur Antragstellung zur Verfügung gestellt. Die Antragstellung ist seit Montag, den 16.05.2022 möglich. Diese erfolgt über das elektronische Vorsystem Z-EU-S. 

Mit Start des Antragsverfahrens können Anträge bis zur Ausschöpfung der dafür zur Verfügung stehenden Kontingente gestellt werden (max. bis zum 31.08.2022). Eine zügige, aber gründliche Antragstellung ist daher geboten! Gründlichkeit ist deswegen geboten, weil einmal gestellte Anträge grundsätzlich nicht mehr bearbeitet werden können (sogenanntes „Windhundverfahren“).

Alle Hinweise zur Registrierung und Antragstellung in Z-EU-S finden Sie im Förderportal Z-EU-S: Förderportal Z-EU-S: Online-Hilfe (foerderportal-zeus.de)

Die Umsetzung des Bundesprogramms erfolgt in einer Modellphase (bis Ende 2024) und in einer anschließenden Implementierungsphase (bis Ende 2027). 

Der Programmstart der ersten Vorhaben ist frühestmöglich zum 01. Juli 2022 geplant.

Das Informationspapier zum Programm können Sie hier kostenfrei als PDF herunterladen.

Auf der Webseite der Servicestelle Ganztag finden Sie bereits die vorläufigen FAQs mit wichtigen Fragen und Antworten zum Programm im Überblick.

Nutzen Sie die Hotlines für inhaltliche, finanz- und zuwendungsrechtliche sowie technische Fragen:

  • Finanztechnik: 0221-3673-0 (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben);  Ganztag@bafza.bund.de
  • Inhalte: 030-390 634-650 (Stiftung SPI, Servicestelle); ganztag@stiftung-spi.de
  • Technik Z-EU-S: 0355 355 486999 (Knappschaft Bahn-See)

Infoveranstaltungen zu Antragstellung & Finanzen

Mittwoch, den 28.09.2022, 10.00 bis 13.00 Uhr
– Anmeldefrist: Dienstag, den 27.09.2022, 10.00 Uhr –

Hier geht es zur Anmeldung: https://kinder-beteiligen-im-ganztag.de/anmeldung

Im Januar 2022 fanden die Infoveranstaltungen zum Antragsverfahren im ESF Plus-Bundesprogramm „Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag“ im Onlineformat statt.

Die Dokumentation dieser können Sie auf der Website des Programms einsehen und herunterladen: https://kinder-beteiligen-im-ganztag.de/news/detail/infoveranstaltungen-zur-antragstellung 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt zur Förderung sind Schulträger, Träger der freien Jugendhilfe bzw. Träger der öffentlichen Jugendhilfe, welche als Träger die schulische Betreuung an Grundschulen sicherstellen (juristische Personen). Schulen sind keine Antragssteller, sondern Kooperationspartner. Eine Antragstellung wird im ersten Quartal des Jahres 2022 möglich sein. Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein einstufiges Verfahren. 

Das BMBF legt die KMK-Definition zum Ganztag als Mindestkriterien zu Grunde (Fördervoraussetzung):

  • Bereitstellung Ganztagsangebote an mindestens 3 Wochentagen mit mindestens 7 Zeitstunden (an diesen Tagen Bereitstellung Mittagsessen)
  • die Ganztagsangebote werden unter Verantwortung der Schulleitung organisiert und in enger Kooperation mit dieser durchgeführt und
  • die  Ganztagsangebote  stehen  im  konzeptionellen  Zusammenhang  mit  dem Unterricht.

Weiter Informationen finden Sie unter: kinder-beteiligen-im-ganztag.de